Ein Schutzrecht oder auch Patent, besteht über einen definierten Zeitraum und gibt dem Besitzer das Recht dessen Produkt- oder Verfahrensidee oder auch Marke und Gestaltungsmuster als einziger zu vertreiben. Dadurch kann der Besitzer einen wirtschaftlichen Nutzen erzielen und Entwicklungskosten partiell wieder einholen.
Nach der Anmeldung beim „Deutschen Patent- und Markenamt“ wird das Patent veröffentlicht, um beispielsweise als Entwicklungsgrundlage oder auch als Messlatte für andere Erfinder zu dienen.
Um die Idee möglichst gut gegen Kopien abzusichern, kann man diese auch beim „Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt“, oder anderen ausländischen Patentämtern anmelden.
Es gibt, je nach Absicherungsgut unterschiedliche Schutzrechte:
Ziel von Schutzrechten ist es den Wert und die Bedeutung von Erfindungen zu unterstützen und zu fördern. Der Patentanmelder erhält eine Monopolstellung gegenüber Wettbewerbern, Schutz auf den, von Innovationsdruck gekennzeichneten Märkten und ein Alleinstellungsmerkmal
Wenn man ein Patent oder Schutzrecht in Anspruch nehmen will, sollte man im Hinterkopf behalten, dass man dieses so schnell wie möglich anmelden sollte, da es sehr riskant und kostenintensiv (sämtliche Entwicklungskosten umsonst) sein kann zu warten. Allerdings kann es sein, dass der gewerbliche und gesellschaftsrechtliche Rahmen zu so einem baldigen Anmeldezeitpunkt noch nicht gegeben, oder noch nicht definiert ist.
Der Großteil der Patentablehnungen basiert auf mangelndem Neuheitswert, weshalb es essenziell ist, sich vor der zeit- und kostenintensiven Entwicklungsarbeit einer ausführlichen Recherche zu widmen.
Geklärt werden sollte dabei:
Die Anmeldung eines Patents ist nicht kostenfrei! Zunächst müssen Kosten für Anmeldung und Jahresbeiträge an das zuständige Patentamt gezahlt werden, auch ein Patentanwalt kann sehr teuer sein. Die Entwicklungszeit, sowie die Zeit, die benötigt wird, um die Anmeldung auszuarbeiten und die nach spätestens 18 Monaten fällige öffentliche Bekanntmachung sollten nicht unterschätzt werden.
Wenn die Erfindung vor Anmeldung, z.B. auf einem Vortrag oder Kongress, Dritten zugänglich gemacht wurde, ist kein Patentschutz mehr möglich, da die Erfindung nicht mehr als neuartig gewertet werden kann.
Deutsches Patent- und Markenamt DPMA
Eingetragene Designs schützen die Erscheinungsform Ihrer Produkte
LINK: https://www.dpma.de/designs/schutz/index.html
(1) https://www.dpma.de/designs/index.html
(2) https://www.dpma.de/designs/schutz/index.html
(3) www.general-anzeiger-bonn.de/news/wirtsc…-article3409159.html
Vertraege/Patente-Schutzrechte/inhalt.html
https://www.dpma.de/patent/index.html
https://www.dpma.de/gebrauchsmuster/index.html
https://www.dpma.de/marke/index.html
https://www.dpma.de/design/index.html
Studienarbeiten:
Redesign it – Meiller – Grimm – WS 16/17
Redesign it – Mayr – Stotz – WS 16/17